Kirchenausschuss

Der Kirchenausschuss ist ein gewähltes Gremium unserer Gemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und verwaltet deren Vermögen. In regelmäßigen Sitzungen entscheidet das Gremium über die Vergabe der vorhandenen Finanzmittel zum Wohle der Gemeinde. Insbesondere hat der Kirchenausschuss die Aufgabe, den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen, die Jahresrechnung zu prüfen und festzustellen, das Vermögensverzeichnis zu führen und auf den guten Zustand aller Gebäude der Kirchengemeinde zu achten. Alle größeren, finanziellen Entscheidungen im personellen oder seelsorglichen Bereich bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Kirchenausschusses.

Der Kirchenausschuss vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das sind zum Beispiel:

  • finanzielle Ausgaben
  • Einstellung von Mitarbeitenden
  • Vermietung und Verpachtung von Kirchenimmobilien
  • Betrieb von Kindertagesstätten
  • und andere Rechtsgeschäfte

Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirates – sicher. Wählbar für den Kirchenausschuss ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz in der Pfarrgemeinde hat.

Kirchenaussschuss 2022-2026

Am 5. und 6. November 2022 wurde der Kirchenausschuss neu gewählt.

Nachfolgend aufgeführte Personen sind gewählt worden:
Gewählte Mitglieder:
Herr Simon Berndmeyer
Herr Stephan Bohlen
Herr Sebastian Bührmann
Frau Dr.-Ing. Agnetha Flore
Frau Heike Gerdes
Herr Daniel Martin
Herr Dr. Volker Schönwälder
Herr Helmut Wenzel
 

Ersatzmitglieder:
Frau Christina Deeken
Frau Veronika Janßen
Herr Gerhard Schade
Frau Carola Schmitz-Haare