Diese Informationen wurde zuletzt am 24.2.2023 aktualisiert.

Corona-Regeln ab März 2023

Kommunionausteilung
Mittlerweile sind die coronabedingten Schutzmaßnahmen bei der Kommunionausteilung offiziell aufgehoben worden. Deshalb erfolgt die Austeilung in unseren Kirchen wieder wie in der Zeit vor den Schutzmaßnahmen.

CoronaRegeln in der Kirche ab Februar 2023

Unser Bischöflicher Offizial und Weihbischof Wilfried Theising schreibt:
Zum 1. Februar 2023 nehmen wir die verbliebenen COVID-bedingten Empfehlungen für unsere Gottesdienste zurück. Konkret sind dies das Tragen einer Maske während der Austeilung der heiligen Kommunion und die Absprachen zum Friedensgruß.

Je nach Entwicklung der Situation vor Ort können auch in Zukunft wieder lokale Maßnahmen und Entscheidungen notwendig werden. Ich vertraue darauf, dass wir jetzt bis auf weiteres wieder ohne pandemiebedingte Einschränkungen Gottesdienst feiern und kirchliches Leben vor Ort gestalten können.

Ich danke Ihnen sehr für das verantwortungsvolle Handeln in den letzten Jahren und für die bewiesene Kreativität, so dass die Menschen auch während der Coronapandemie als Kirche unterwegs sein konnten.

Corona Verordnung Ostern 2022

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Merkblatt
für Gottesdienste mit Öffentlichkeit im Offizialatsbezirk Oldenburg
in Zeiten der Coronapandemie
Aktualisierte Fassung, Stand: 24. März 2022
Grundsätzlich sind alle Formen von Gottesdiensten mit Öffentlichkeit möglich. Dabei sind die folgenden Maßnahmen und die je aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zu beachten.

  1. Die Basisschutzmaßnahmen sind zu beachten: Abstand, Maskenpflicht, Hygiene und Lüften.
  2. Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Einrichtung sowie die Durchführung einer Veranstaltung
    ab 50 Teilnehmenden setzen ein Hygienekonzept voraus. Informationen dazu stehen in der Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des
    Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (§5 (2). Die Maßnahmen sind umzusetzen. Dies
    betrifft auch die Regelungen zu Sitzplätzen, Mund-Nase-Bedeckung, Reinigung, Abstandsgeboten, Lüftung, Ordnerdiensten, Laufwegen und Kapazitätsgrenzen.
  3. Nach aktueller Verordnung vom 19. März 2022 ist die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen
    auch für Personen möglich, die nicht geimpft, getestet oder genesen sind. Mögliche strengere
    Vorgaben der Landkreise oder kreisfreie Städte sind zu beachten.
  4. Die Anzahl der Gottesdienstteilnehmenden wird unter Berücksichtigung der Abstandsvorgaben
    begrenzt. Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern nach allen Seiten gehalten werden
    können. Unter Wahrung des Abstands zu anderen Gottesdienstteilnehmern können Familien und
    gemeinsame Haushalte zusammensitzen.
  5. In Sondergottesdiensten und zusätzlichen Messfeiern kann mit freiwillig vor Ort eingeführten 3G
    oder 2G Bedingungen und entsprechenden Kontrollen auf Abstandsregeln verzichtet werden.
  6. Alle, die am Gottesdienst teilnehmen, dürfen am Sitzplatz die medizinische Maske absetzen.
  7. Der Gemeindegesang wird durch die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung nicht untersagt.
  8. Hygienemaßnahmen (z. B. gründliches Händewaschen und / oder Händedesinfektion) sind insbesondere vom liturgischen Personal strikt einzuhalten (auch bei Taufen, Trauungen und anderen Sakramentenspendungen).
  9. Auf den Friedensgruß wird verzichtet.
  10. Die Kommunionausteilung erfolgt in angemessenem Abstand. Die Mundkommunion wird separat gespendet, z. B. nach der Kommunionausteilung innerhalb der Messfeier oder von einem gesonderten Kommunionspender. Bei der Kommunionausteilung ist eine Maske zu tragen.
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  11. Tauffeiern, Erstkommunion- und Firmfeiern können stattfinden. Je nach zu erwartender
    Teilnehmendenzahl ist ein Hygienekonzept zu erstellen.
  12. Das Bußsakrament kann unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregeln jederzeit gespendet werden. Im Beichtstuhl ist die Spendung des Sakramentes nicht möglich. Die Krankenkommunion und die Krankensalbung können jederzeit gespendet werden. Hierbei sind die Hygiene- und Abstandsregeln besonders zu beachten.
    Vechta, den 24. März 2022
  • Wilfried Theising
    Bischöflicher Offizial und Weihbischof

Heilig Abend 2021

Auch in diesem Jahr werden für die Gottesdienste am Heiligen Abend Eintrittskarten benötigt. Diese werden am 3. Adventswochenende in allen Gemeindeteilen jeweils nach den Gottesdiensten am Samstag und Sonntag ausgegeben. Es sind in allen Gemeindeteilen Karten für alle Termine am Heiligen Abend erhältlich.

Für folgende Termine können Sie Karten erhalten:

15:30 Uhr Wortgottesfeier für Familien in St. Josef
15:30 Uhr Wortgottesfeier
für Familien in St. Michael
15:30 Uhr Wortgottesfeier für Familien in Hl.-Drei-Könige
17:00 Uhr Weihnachtsmesse in St. Josef
17:00 Uhr Weihnachtsmesse
in St. Michael
18:30 Uhr Weihnachtsmesse
in Hl.-Drei-Könige
22:00 Uhr Christmette
in St. Josef

Gottesdienste

Die Gottesdienste in den Gemeinden finden unter den Hygienemaßnahmen statt. Diese wurden zum 6./7. Februar 2021 an die inzwischen bestehenden Landesvorgaben für Gottesdienste angepasst :

  • FFP2-Masken oder OP-Masken sind jetzt vorgeschrieben, durchgehend von allen Besuchern zu tragen im Gottesdienst.
  • Gemeindegesang bleibt weiterhin untersagt
  • Vor dem Besuch eines Gottesdienstes müssen Anmeldekarten ausgefüllt werden. In die Blankokarten sind alle Daten selbst eingetragen werden. Die Karten werden am Eingang abgegeben und dann 3 Wochen aufbewahrt. Mehrere Namen aus einem Haushalt können auf eine Karte eingetragen werden. Die Anzahl der Besuchenden wird mit einem Zähler erfasst.
  • Ab sofort können sich die Gottesdienstbesuchenden alternativ zu den Anmeldezetteln durch Scannen des ausgelegten QR Codes der Corona Warn App anmelden

Das aktuelle Hygienekonzept finden Sie hier (den Link anklicken oder „Herunterladen“):

Das Bischöflich-Münstersche Offizialat hat auf Grundlage der Verordnung des Landes Niedersachsen eine Corona-Verordnung für Kirchen im Bistum Münster erstellt.

Seelsorge und Unterstützung

Einige Tipps zum Familienleben hat das Offizialat in Vechta zusammengestellt.

Telefonkette

Die Gemeinde St. Josef und Caritas organisieren Telefonket-
ten, die Mut machen sollen. Es werden kleine Gruppen von Menschen zusammengebracht, die sich gegenseitig anrufen und so sozialen Austausch haben können. Mehr dazu hier.


Für uns alle sind dies schwierige Tage und Wochen. Geben wir deshalb aufeinander acht und schauen, ob unsere Mitmenschen „rechts und links neben uns“ vielleicht eine Hilfestellung gut gebrauchen könnten.

„Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet!“ (Römer-Brief 12,12).

Im Pfarrbüro sind wir weiterhin für Sie zu erreichen. Bitte kontaktieren Sie uns möglichst telefonisch unter 0441-41235.

Eine Übersicht über seelsorgerische Angebote im Bistum Münster: www.bistum-muenster.de/seelsorge-corona

Psychologische Hilfsangebote